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1921Geburt
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1935»Rassenschande«
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7. Januar 1940Gefängnis
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Mai 1942Sachsenhausen
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22. Oktober 1942Auschwitz
Eigentlich begann die Geschichte, die Werners Leben für immer verändern sollte, ganz harmlos: Er war acht Jahre alt, als seine Eltern heirateten. Bis dahin hatte er bei seiner Großmutter in Berlin-Neukölln gelebt. Nun aber wollten seine Eltern zusammenziehen und Werner mitnehmen. Gemeinsam zogen sie in den Wedding – eine Arbeitergegend im Norden der Stadt.
Werner musste sich an eine neue Umgebung gewöhnen und machte schnell neue Bekanntschaften. Ein Mädchen, das in seinem Haus wohnte, hieß Dorothea. Doch sie war zwei Jahre älter als er und sowieso war Werner mit ganz anderen Dingen beschäftigt:
Nicht nur, dass er jetzt im Wedding lebte, er sollte auch eine neue Schule besuchen und sogar seinen Glauben ändern. Werners Vater war nämlich jüdisch. Er war Migrant, kam eigentlich aus Westgalizien in Polen und wollte, dass sein Sohn in seinem Glauben erzogen wurde. Inzwischen hatte er auch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Für seinen neuen Glauben musste Werner wahrscheinlich vieles in seinem Leben umstellen. Er war ja mit den jüdischen Traditionen und Ritualen nicht vertraut. Seine Großmutter mütterlicherseits war katholisch. Werner musste also vermutlich Hebräisch lernen oder zumindest die hebräischen Buchstaben beherrschen. Er musste die jüdischen Feiertage und den Sabbat achten. Werner wurde auch beschnitten und feierte 1933 seine Bar Mitzwa. So wurde er zu einem vollwertigen Mitglied der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.
Werner und seine christlich Mutter hatten schon immer in Berlin gelebt. Werner sprach deshalb auch den Berliner Dialekt. Hier war er schließlich heimisch. Eines Tages kam ein Brief ins Haus. Darin stand, dass die Einbürgerung von Werners Vater nichtig war. Und nicht nur seine. Die deutschen Behörden nahmen auch gleich noch Werners Mutter und ihm selbst die deutsche Staatsbürgerschaft weg! Wie konnte das sein? Eine einzige dicke Akte gibt darüber Auskunft.
Was für eine dicke Akte soll das sein?
Es handelt sich um eine Strafakte, angelegt von der Berliner Staatsanwaltschaft. Sie ist über achtzig Jahre alt, liegt im Berliner Landesarchiv und umfasst mehr als hundert Seiten. Über Jahre hinweg hatten darin Beamte der Berliner Polizeibehörden Informationen über Werner gesammelt. Aber was war der Grund für die ausufernden Ermittlungen gegen den noch nicht einmal zwanzig Jahre alten Werner?
Wie konnte Werner so einfach ausgebürgert werden?
Dieser Bescheid informiert Werners gesamte Familie darüber, dass sie ausgebürgert wurden. Die deutsche Staatsbürgerschaft war ihnen einfach so entzogen worden. Werner und seine Eltern waren nun also staatenlos und besaßen nicht mehr dieselben Rechte wie deutsche Bürger/-innen.
Das dazugehörige Gesetz hatten die Nationalsozialisten am 14. Juli 1933 verabschiedet. Es betraf vor allem Juden und Jüdinnen, die nach 1918 in das Deutsche Reich eingewandert waren und sich hatten einbürgern lassen. Das waren nicht wenige. Viele jüdische Berliner/-innen stammten eigentlich aus Osteuropa. Zum Beispiel aus Galizien, von wo auch Werners Vater eingewandert war.
Der nun staatenlose Werner wollte nach China auswandern
Seit die Nationalsozialisten an der Macht warn, dachten Werner und seine Familie immer wieder darüber nach, auszuwandern. Sie wollten in die Weltstadt Shanghai ziehen. Warum ausgerechnet dorthin? Aus einem einfachen Grund: Die eigentlich chinesische Stadt war schon lange in unterschiedliche Gebiete aufgeteilt und stand seit 1937 unter der Kontrolle Japans. Die Einreisebestimmungen waren deshalb nicht genau geregelt. Um einreisen zu dürfen, brauchte man kein Visum.
Viele jüdische Familien dachten über eine Auswanderung nach. Die Nationalsozialisten erließen immer mehr antijüdische Gesetze und hetzten gegen Juden und Jüdinnen. In den sechs Jahren zwischen 1933 und 1939 war es etwa drei Vierteln der 160.000 jüdischen Berliner/-innen gelungen, ins Exil zu fliehen. Shanghai war der Fluchtort von insgesamt etwa 18.000 deutschen Juden und Jüdinnen.
Werner und seiner Familie fehlte es jedoch letztlich an Geld, um die Reise finanzieren zu können. Sein Vater führte zwar ein kleines Schneidergeschäft, doch das warf nicht genug Geld ab, um bis nach China zu kommen.
Eigentlich kannten sie sich schon lange, sie waren schließlich Nachbar/-innen. Aber auf einmal war alles anders: Statt sich wie früher nur im Treppenhaus zu begegnen, verbrachten Werner und Dorothea nun viel Zeit miteinander. Gemeinsam unternahmen sie lange Spaziergänge. Sie schauten sich Filme im Kino an oder besuchten Cafés. Es dauerte nicht lange und sie waren verliebt.
Ein Happy End? Von wegen. Werner und Dorothea verstießen mit ihrer Beziehung gegen das Gesetz. Um genau zu sein, gegen die Nürnberger Gesetze, die die Nationalsozialisten im September 1935 erlassen hatten. Etwa zu der Zeit also, als sich Dorothea und Werner ineinander verliebten. Darin legten die Nationalsozialisten nicht nur fest, wer in ihren Augen als jüdisch zu gelten hatte und wer nicht. Sie gingen noch viel weiter: Jüdischen Menschen wurde rundheraus verboten, nichtjüdische Menschen zu heiraten. Eine romantische Beziehung war auch tabu.
Nun hatte Werner einen jüdischen Vater und er selbst gehörte auch der Jüdischen Gemeinde an. Sollte das heißen, er durfte Dorothea nicht mehr treffen? Nicht mehr küssen? Unvorstellbar! Aber wer gegen die Nürnberger Gesetze verstieß und aufflog wurde schwer bestraft. Gefängnis und die Verschleppung in ein Konzentrationslager drohten. Werner und Dorothea wussten das alles. Dennoch trafen sie sich weiter.
Was soll »Mischling ersten Grades« heißen?
Wer als »jüdisch« und wer als »deutschblütig« galt, wurde im Deutschen Reich an der Abstammung der Großeltern festgemacht. Wer zum Beispiel vier jüdische Großeltern hatte, galt als »volljüdisch«. Umgekehrt durfte, wer als »deutschblütig« gelten wollte, gar keine jüdischen Großeltern haben. In der antisemitischen Weltsicht der Nationalsozialisten schloss sich jüdisch sein und deutsch sein aus.
Bei Werner lag der Fall etwas anders. Zwar war sein Vater jüdisch, seine Mutter aber nicht. Sie galt als »deutschblütig«. Werner hatte also zwei jüdische Großeltern. Damit war er in den Augen der Nationalsozialisten eigentlich ein »Mischling ersten Grades«. Doch warum behandelte ihn die Gestapo als »Volljuden«?
Über die Abstammung der Großeltern hinaus, hatten sich die Behörden noch ein weiteres Merkmal ausgedacht: Wer 1935 noch Mitglied der Jüdischen Gemeinde war, galt automatisch als Jude oder Jüdin. In diesem Fall wurde man als »Geltungsjude« bezeichnet. Werner war in der Jüdischen Gemeinde aktiv und gehörte auch dem Jüdischen Kulturbund an. Damit war ihm verboten, eine »deutschblütige« Frau wie Dorothea zu heiraten oder auch nur mit ihr zusammen zu sein.
Nicht selbst entscheiden dürfen, in wen man sich verliebt?
Das Plakat stammt aus einer Sonderausgabe der antisemitischen Wochenzeitung Der Stürmer. Es greift das Thema der »Rassenschande« auf und fordert die Todesstrafe für »Rasseschänder«. Dabei bedient es sehr deutlich antisemitische Vorurteile. Der Mann links mit großer Nase und dunkler Haut soll einen Juden darstellen. Mit beschwörendem Blick fixiert er die als unschuldige, weiße Frau dargestellte Person links. Wie der Teufel ist er dabei von Flammen umgeben.
Konkret ging es darum, dass jüdische und nichtjüdische Personen keine romantischen Beziehungen miteinander haben sollten. Sie sollten sich nicht treffen, keinen Sex miteinander haben und auch nicht heiraten. Vor allem aber sollten sie keine gemeinsamen Kinder bekommen.
Schon seit Jahren hatten die Nationalsozialisten Menschen diskriminiert und öffentlich gedemütigt, wenn sie in ihren Augen die »falschen« Beziehungen hatten. Solche Angriffe hatten zunächst keine gesetzliche Grundlage. Der Erlass der Nürnberger Gesetze 1935 ermöglichte es nun aber der Polizei, Menschen unter diesem Vorwurf ganz offiziell zu verfolgen.
Werner und Dorothea waren bereits seit Jahren zusammen, als ihre Liebe schließlich aufflog. Mitten im Winter, im Januar, kam die Polizei. Beide wurden verhaftet und zum Verhör gebracht. Die Wohnungen ihrer Familien durchsucht, private Briefe und Fotos beschlagnahmt. Jeder Kontakt, jeder Hinweis auf eine engere Beziehung zwischen ihnen konnte eine Anklage, sogar eine Verurteilung bedeuten.
Die Polizeibeamten ermittelten gegen Werner wegen »Rassenschande«. Denn er als Jude durfte ja keine romantische Beziehung zu Dorothea haben, da sie als »Arierin« galt. Dorothea hingegen wurde wegen ihrer Liebe zu Werner »Landesverrat« vorgeworfen.
Vor genau diesem Fall hatten sich Werner und Dorothea gefürchtet. Sie hatten versucht, ihre Beziehung geheim zu halten und Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Sie siezten sich in ihren Briefen und taten so, als ob sie den Kontakt abbrechen würden.
Werner und Dorothea schrieben sich heimliche Briefe
Die Gestapo war Werner und Dorothea bereits auf den Fersen, als sie sich noch immer Briefe schrieben. Inzwischen lebte Dorothea nämlich nicht mehr in Berlin. Sie war zu ihrem Vater nach Thüringen gezogen. Um den Verdacht nicht noch zu nähren, schrieb zumindest Werner deutlich distanzierter und weniger freundschaftlich.
»Wertes Fräulein […]! Herzlichen Dank für Ihre Karten und den Brief. Entschuldigen Sie bitte, wenn ich erst heute antworte. Ich hatte für private Dinge leider keine Zeit …«
Er siezte Dorothea und traute sich nicht einmal, sie mit ihrem Vornamen anzureden. Dorothea dagegen sehnte sich nach ihm …
»Lieber Werner! […] Nun liege ich im Bett es ist ¾ 10 und schreibe dir nun den Brief. Hoffentlich hast du meine Karten erhalten. Entschuldige bitte … die Handschrift, denn ich weine sehr.«
Was ihre Briefe auch zeigen: Ihre Eltern wussten von der Beziehung.
»Ich muss Ihnen mitteilen, daß am selben Sonntag Ihre Frau Mama bei mir war. Sie dachte, dass sie Sie bei mir finden würde.«
Während Werner ahnte, was das für ihn bedeuten konnte, war Dorothea viel naiver.
»Drum bitte ich dich …, wenn du … gehst und [meine Mutter] fragt dich, ob ich Dir einen Antrag gemacht hätte, dass ich dir nichts gesagt hätte ... Angst brauchst du keine zu haben. Ich habe nie gesagt, dass du nicht arisch bist, das werden sie nie erfahren. Also Kopf hoch, alter Angsthase. Schreibe mir doch bitte bald ich warte doch schon darauf.«
Werner hatte immer die Polizei vor Augen, wenn er Dorothea schrieb. Trotz aller Vorsicht forderte er sie indirekt auf, den Kontakt zu ihm aufrecht zu erhalten.
»Ich bitte Sie hiermit höflichst, mir keine Ansichtskarten zu schicken, da Ihre Post meinerseits in den Ofen wandert. Es ist daher um das Geld, das Sie für die Karten ausgeben sehr schade. […] Schreiben Sie bitte Ihre Anrede für mich genauso wie ich. Werner.«
Dorotheas Vater wollte die Beziehung beendet sehen
Dorotheas Vater wusste genau, was los war. Bereits im Oktober 1939 schrieb er einen warnenden Brief an den inzwischen 18-jährigen Werner. Er forderte ihn auf, sich endgültig von seiner Tochter fernzuhalten:
»Um nun Sie, meine Tochter und mich nicht vollends unglücklich zu machen, bitte ich Sie in Ihrem ureigensten Interesse, jeglichen schriftlichen und mündlichen Verkehr mit meiner Tochter […] einzustellen […]. Sie können es mir glauben, dass ich die Möglichkeit habe, einen weiteren Verkehr gewaltsam zu verhindern. […] Bedanken können sie sich bei Ihren lieben Mitmenschen!«
Wen Dorotheas Vater mit den »lieben Mitmenschen« genau meinte, ist unklar. Doch vermutlich spielte er darauf an, dass Dorothea und Werner von jemandem verraten worden waren. Denunziationen waren im Dritten Reich schließlich an der Tagesordnung.
Obwohl Dorotheas Vater Werner drohte und ihn aufforderte seine Tochter in Ruhe zu lassen, steht in dem Brief noch etwas anderes: Dorotheas Vater kannte Werner und hatte eigentlich nichts gegen die Freundschaft. Doch er hatte Angst: um seine Tochter und um sich selbst.
»Ich habe für Alles ein Verständnis, muss aber unter den heutigen Verhältnissen strikte auf meiner Forderung bestehen. Meine Tochter hat hier vor der Geheimen Staatspolizei eine eidesstattliche Erklärung abgeben müssen …«
Er selbst scheint seine Tochter also nicht verraten zu haben.
Was ist eine Denunziation?
Denunziationen gehörten im Nationalsozialismus zum Alltag. Viele Menschen gaben das, was sie über ihre Bekannten, Nachbar/-innen, Freund/-innen oder sogar Familienangehörige wussten, an die Polizei weiter.
Gerade bei einer Ermittlung wegen »Rassenschande« waren die Behörden meist auf eine Anzeige angewiesen. Auf Personen also, die die Verdächtigen gut kannten und bereit waren, sie zu verraten. Anders ließen sich kaum Beweise für eine Verurteilung wegen »Rassenschande« sammeln.
Aller Wahrscheinlichkeit nach wurden auch Dorothea und Werner verraten. Eine Person aus ihrem Umfeld, die über ihre Liebesbeziehung Bescheid wusste, hat sie vermutlich angezeigt. Wer das war, ist unbekannt.
Was meinte die Polizei mit »Landesverrat«?
Frauen, die eine Liebesbeziehung mit einem Juden hatten, konnten grundsätzlich nicht wegen »Rassenschande« angeklagt werden. Sie wurden zwar als Zeuginnen vernommen, konnten aber nicht selbst verurteilt werden.
Doch die Behörden fanden Mittel und Wege, auch sie zu bestrafen. Beispielsweise wegen »Landesverrats«. Aus genau diesem Grund wurde auch Dorothea verhaftet. Sie galt der Gestapo als »Landesverräterin«, weil sie mit Werner befreundet war.
Landesverrat meint eigentlich die Weitergabe von Staatsgeheimnissen und ist in diesem Verständnis noch heute strafbar. Die Nationalsozialisten jedoch fassten den Begriff viel weiter. In ihren Augen hatte Dorothea durch ihre Beziehung mit Werner die deutsche »Volksgemeinschaft« verraten, an die die Nationalsozialisten glaubten. Deshalb wurde sie verhaftet und auch angeklagt. Am 29. März 1940 verurteilten die Richter sie zu drei Monaten Gefängnis. Ihre Untersuchungshaft wurde ihr angerechnet, Anfang April konnte Dorothea das Gefängnis verlassen.
War Dorothea wirklich Werners große Liebe?
Wie hatten sich Dorothea und Werner kennengelernt? Wie eng war ihre Beziehung gewesen? Und: Hatte Werner noch andere Freundinnen gehabt? All dies wurde vor Gericht verhandelt. Die Gestapo hatte es genau wissen wollen und nach jedem noch so intimen Detail gefragt.
Dabei kam heraus, dass Werner tatsächlich noch Kontakt zu anderen Frauen außer Dorothea gehabt hatte. Eine andere Frau hat ihm zum Beispiel das hier geschrieben:
»Lieber Werner, ich finde es eine unerhörte Anmassung, dass Du mich immer wieder mit Briefen belästigst, die nicht unserer Vereinbarung, betreffs Kameradschaft, entsprechen. Damit Du das in Zukunft unterlässt, will ich Dir mitteilen, dass ich seit ziemlich langer Zeit sehr fest mit einem Jungen befreundet bin. Ich hoffe, dass Dir das genügt und verbleibe mit Gruss … «
Fühlte Dorothea mehr für Werner als umgekehrt? War ihre Freundschaft doch nicht so eng? Das ging eigentlich nur Werner und Dorothea etwas an. Doch die Gestapo tat alles, um Werner als wiederholten »Rasseschänder« hinzustellen.
Alles Leugnen half nichts. Die Gestapobeamten waren sich sicher, dass Dorothea und Werner mehr als nur Bekannte waren. Sie bedrohten die beiden so lange, bis sie schließlich eingestanden, zusammen gewesen zu sein. Doch das reichte der Gestapo nicht. Wie lange hatten sie sich getroffen? Wie oft miteinander geschlafen? Wie war der Geschlechtsverkehr genau abgelaufen? Vor keiner noch so intimen Frage schreckten sie zurück.
Werner und Dorothea wussten nicht, was sie tun sollten. Alles abstreiten? Ein paar Details zugeben, aber nicht alles? Sollten sie irgendwie versuchen, sich abzustimmen? Oder sollten sie die Schuld aufeinander abwälzen, um heil aus der Sache rauszukommen?
Die Gestapo war bei Verhören keineswegs zimperlich. Verdächtige mussten mit ständigen Vernehmungen, Gewaltandrohung bis hin zu Folter rechnen. Werner war über sechs Monate im Untersuchungsgefängnis und wurde in dieser Zeit immer wieder verhört. Er wurde offenbar bedroht, eingeschüchtert und verprügelt. Die Beamten wollten ein Geständnis hören – koste es, was es wolle.
Werner wollte sich diese Verhörmethoden jedoch nicht gefallen lassen. Er erzählte vor Gericht, wie die Polizeibeamten ihn behandelt hatten. Doch das beeindruckte die Richter wenig. Und die Polizei andererseits spielte die Vorfälle runter:
»Der Zeuge Kriminalkommissar John sowie die Gestapo-Beamten […], haben auf das Entschiedenste in Abrede gestellt, irgendwelche Zwangsmittel zur Herbeiführung eines Geständnisses angewendet zu haben. Lediglich einige Kniebeugen mit einem Schemel hätten sie den Angeklagten machen lassen.«
Werners mutiger Kampf blieb erfolglos. Als er dies erkannte, zog er seine Aussage zurück. Dennoch legten ihm die Richter diese besonders schwer zur Last:
»Nicht angerechnet aber ist dem Angeklagten die Zeit, die er zwischen der ersten Hauptverhandlung […] und der nunmehrigen Hauptverhandlung in Untersuchungshaft zugebracht hat, da er die Vertagung durch seine unwahren Angaben über die angebliche Erpressung seines im Ermittlungsverfahren abgelegten Geständnisses selbst verschuldet hat.«
Das bedeutet, dass dieser Teil der Untersuchungshaft nicht von seiner zweijährigen Haftstrafe abgezogen wurde.
Das Urteil fiel hart aus
Durch die Verhörtaktiken und Drohungen der Gestapo redeten sie sich mit der Zeit um Kopf und Kragen. Sogar an Heirat hatten sie gedacht. In Kanada. Gemeinsam auswandern in ein Land, wo sie nicht mit ihrer Liebe gegen das Gesetz verstießen. Wo Werner frei hätte leben können. Stattdessen standen die beiden nun vor Gericht. Einem nationalsozialistischen Gericht. Diese waren angewiesen, in einem nachgewiesenen Fall von »Rassenschande« besonders hart zu urteilen und lange Haftstrafen auszusprechen.
»Dass zwischen dem Angeklagten und der Zeugin […] sehr intime Beziehungen bestanden haben müssen, ergibt sich eindeutig […]. Diese [die Gefängnisstrafe] musste […] angesichts der langen Dauer des Treibens des Angeklagten und seines Verhaltens vor Gericht empfindlich ausfallen.«
Mit seinen gerade einmal 19 Jahren war Werner zwar noch minderjährig, aber trotzdem wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Alles ganz korrekt?
»Aus […] den Akten wurde verlesen: Der Brief des Angeklagten vom 9.11.1939, Entwurf eines Briefes der Zeugin […] an den Angeklagten […]. Die Zeugen wurden hieraus einzeln vorgerufen und […] vernommen.«
Nicht nur Werner und Dorothea mussten vor Gericht aussagen, auch ihre Eltern, die Gestapobeamten und sogar Dorotheas Lehrerin wurden befragt. Alles sollte regulär und rechtmäßig erscheinen.
»Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und Anrechnung von 6 Monaten der erlittenen Untersuchungshaft [damit verblieben 18 Monate Haftzeit].«
Lange Zeit hatten Werner und Dorothea ihre Beziehung geleugnet, auch vor Gericht. Doch niemand glaubte ihnen. Das Gericht folgte vollständig der Darstellung der Polizeibeamten und stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu.
»Die 2. Strafkammer des Landgerichts in Berlin hat in der Sitzung vom 7. November 1940 […] für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Rassenschande zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.«
Eineinhalb Jahre. 18 Monate. An einem Ort eingesperrt. Kaum Kontakt zur Außenwelt. Einmal am Tag ein Gang durch den Hof. Eine halbe Stunde lang. So erging es Werner in dem Gefängnis Berlin-Tegel, wo er seine Haftstrafe absitzen musste.
Was geschah in der Welt draußen? Was war mit seiner Familie? Seinen Freund/-innen? Wie ging es Dorothea? War auch sie wegen ihrer gemeinsamen Liebesbeziehung verurteilt worden? Saß sie etwa ebenfalls im Gefängnis?
Fragen über Fragen und keine Antworten.
Werners Anwalt versuchte alles, um ihn aus der Haft zu holen. Er stellte Anträge, um das Verfahren wieder aufzunehmen und schrieb mehrfach an die Berliner Stapo-Leitstelle. Doch niemand interessierte sich für seine Argumente. Überhaupt hatte ein jüdischer Anwalt mit einem jüdischen Klienten wenig Aussicht, Gehör zu finden. Dennoch gab Werner nicht auf. Er musste weiterkämpfen. Schon lange ging es nicht mehr um die Verurteilung wegen »Rassenschande« oder die lange Haftstrafe. Sondern um sein Leben.
Im Deutschen Reich hatte die Deportation von Jüdinnen und Juden begonnen. Auch Werners Vater musste einen Zug in Richtung Osten besteigen. Seitdem galt er als verschollen.
Auch Werner war machtlos. Als er seine Haftstrafe im Mai 1942 endlich abgesessen hatte, durfte er nicht etwa nach Hause gehen. Stattdessen wurde er von der Gestapo weiter festgehalten. »Schutzhaft« nannten sie das. Ohne Haftbefehl, ohne Anklage wurde Werner in das Konzentrationslager Sachsenhausen gebracht. Das lag nicht weit von Berlin in der kleinen Stadt Oranienburg.
Damals ahnte Werner sicher schon, dass er weder Dorothea noch seine Familie jemals wiedersehen würde.
Was geschah mit Dorothea?
Über Dorotheas Schicksal ist nur sehr wenig bekannt. Lediglich die Strafakte zu ihrem Freund Werner gibt Auskunft über sie. Damals lebte Dorothea bei ihrem Vater in Thüringen, denn sie hatte nicht mehr bei ihrer Mutter in Berlin bleiben wollen.
Hier saß sie in Untersuchungshaft, wurde von der örtlichen Gestapo befragt und letztlich auch verurteilt. Die Dokumente zu dem Prozess wurden kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges, im April 1945, vernichtet.
Werner saß im KZ – was nun?
Die Zahl der jüdischen Häftlinge in Sachsenhausen war mit 10 bis 15 Prozent relativ gering. Im Hauptlager waren vor allem politische Gegner inhaftiert, zudem Homosexuelle, Zeugen Jehovas und Männer, die von den Nationalsozialisten als »asozial« angesehen und verfolgt wurden. Nach Beginn des Krieges sperrten die Nationalsozialisten auch tausende Polen, Tschechen, Russen und Menschen vieler anderer Nationalitäten in Sachsenhausen ein.
Als Werner im Mai oder Juni 1942 nach Sachsenhausen gebracht wurde, waren außer ihm einige hundert Juden dort inhaftiert. Heinrich Himmler gab dann aber am 5. Oktober 1942 den Befehl, alle deutschen Konzentrationslager »judenrein« zu machen. Alle jüdischen Häftlinge sollten in Lager außerhalb des Deutschen Reiches gebracht werden. In der Nacht des 22. Oktobers 1942 wurden 454 jüdische Häftlinge in Viehwaggons nach Auschwitz deportiert. Auch Werner war unter ihnen.
Dort angekommen, wurden die Häftlinge einer Selektion unterzogen. Das heißt, sie wurden entweder zu schwerer Zwangsarbeit ausgewählt und in das Konzentrationslager aufgenommen oder direkt in den Gaskammern ermordet.
Werner war noch recht jung und arbeitsfähig. Daher bekam er eine Häftlingsnummer und musste von da an wahrscheinlich Schwerstarbeit beim Aufbau der I.G.-Farben-Werke, einer großen Chemiefabrik, leisten. Der Bau kostete nachweislich mindestens 10.000 Menschen das Leben.
Werners Familie erfuhr nie, was mit ihm geschah
Niemand aus Werners Familie wusste, was mit ihm geschehen war. Seit seiner Haft im KZ Sachsenhausen hatte keiner etwas von ihm gehört. Alle gingen davon aus, dass er dort gestorben war. Jahre später – 1957 – füllte Werners Onkel bei der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem ein Gedenkblatt für seinen Neffen aus. Er versuchte, das Papier so genau wie möglich auszufüllen. Mit Werners Namen, seinem Beruf und seinem vermeintlichen Todesort, Berlin.
Heute ist – nach Auswertung der historischen Dokumente – bekannt, dass Werner nach Auschwitz gebracht wurde. Er starb dort unter ungeklärten Umständen nur drei Wochen nach seiner Ankunft, am 12. November 1942. Mit gerade einmal 21 Jahren.
Entschädigung?
Nur Werners Mutter hatte den Zweiten Weltkrieg überlebt. Werner und sein Vater waren beide in unterschiedlichen Konzentrationslagern umgekommen. Werners Vater war zunächst eineinhalb Jahre in Auschwitz inhaftiert, bevor er in das österreichische KZ Mauthausen gebracht wurde. Hier starb er im März 1945, offiziell an Herzschwäche. Mit einer solchen Todesursache verschleierte die Lagerverwaltung oftmals einen Mord bzw. einen Tod infolge der katastrophalen Lebensbedingungen im Lager.
Über ein Jahrzehnt später stellte Werners Mutter einen Entschädigungsantrag für das ihrer Familie angetane Unrecht. Ob dieser Antrag Erfolg hatte, ist unbekannt.